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Werkvertrag

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Abgrenzungsschwierigkeiten Kaufvertrag + Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kauf einer künftigen Sache

Definition

  • =   im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses noch nicht existierende, also herzustellende Sache

Termingeschäft

  • Zulässigkeit des Auseinanderfallens von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft; es ist Sache des Verkäufers, die noch nicht bestehende Sache in eigenem Namen und auf eigene Rechnung herzustellen oder von einem Dritten zu erwerben, um sie vertragsgemäss an den Käufer übertragen zu können

Literatur

  • KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 106 zu OR 363

Kauf mit Montagepflicht

Definition

  • =   Verpflichtung zur Lieferung einer Sache verbunden mit einer Montageverpflichtung, alles gegen Bezahlung eines einheitlichen Preises
    • > gemischter Vertrag (Kombination eines Kaufvertrages mit Werkvertrags-Elementen

Anwendungsfälle gemäss Rechtsprechung

  • Kachelofen fix und fertig montiert (ZBJV 59 (1923) 305 ff.)
  • Vorfabriziertes Schwimmbad (SemJud 101 (1979) 346 ff.)

Literatur

  • KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 120 zu OR 363
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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