LAWINFO

Werkvertrag

QR Code

Besteller-Unmöglichkeit (OR 378)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist es dem Unternehmer aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht mehr möglich, das Werk fertig zu stellen, ist folgendes zu beachten:

Grundlage

Grundsätze

Unmöglichkeitsfälle

  • Ursachen, die in der Person des Bestellers liegen
  • Ursachen, die der Risikosphäre des Bestellers entstammen

Entschädigungsanspruch des Unternehmers

  • Unternehmer kann, vorausgesetzt es trifft ihn kein Verschulden an der Unmöglichkeit, vom Besteller verlangen
    • Entschädigung der bereits geleisteten Arbeiten
    • Ersatz der nicht vom Werklohn mit umfassten Auslagen

Anwendungsbeispiel

  • Belegung des Besteller-Baugrundstücks mit einem Bauverbot und Enteignung (vgl. BGE 26 II 546)

Ausnahmen

  • Vom Besteller verschuldete Unmöglichkeit
    • Unternehmer kann, vorausgesetzt es trifft ihn kein Verschulden an der Unmöglichkeit, vom Besteller verlangen
      • Entschädigung der bereits geleisteten Arbeiten
      • Ersatz der nicht vom Werklohn mit umfassten Auslagen
      • zusätzlich
        • Schadenersatz, weil er durch die Unmöglichkeit des Werklohnanspruchs für nicht geleistete Arbeit verlustig geht (= Ersatz des entgangenen Gewinns)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.