Kurzdefinition
Das (körperliche) Werk ist eine hergestellte bzw. bearbeitete oder veränderte Sache
Langdefinition
Als Werk im Sinne von OR 363 wird jeder versprochene Arbeitserfolg und nicht das blosse Tätigwerden verstanden, wobei dieser Arbeitserfolg körperlicher, unkörperlicher, beweglicher oder unbeweglicher Natur sein kann, wenn nur die objektive Bestimmbarkeit gegeben ist
Positiv-Abgrenzung des Werkbegriffs
- Körperlicher Erfolg oder unkörperlicher Erfolg
- Fahrnissache (bewegliche Sache) oder Bauwerk (unbewegliche Sache)
- Neuherstellung, Bearbeitung oder Veränderung
Negativ-Abgrenzung des Werkbegriffs
- Kein Werk nach OR 58
- Kein Werk im Sinne des Urheberrechts
- Kein Werk im Sinne der Produktehaftung
Werkbegriff-Ausweitung
- Das Bundesgericht hat folgende Werkbegriff-Ausweitungen vorgenommen:
- auch immaterielle Werke (vgl. BGE 130 III 458)
- neu keine körperliche Manifestierung des geistigen Arbeitsprodukts (vgl. BGE 112 II 41)
- Voraussetzung
- Erfolgsvereinbarung
- Die Parteien müssen einen Erfolg vereinbart haben (vgl. BGE 112 II 41)
- Eine bloss sorgfältige Leistung (Charakteristika des Auftrags) ist hiezu nicht ausreichend
- Erfolgsvereinbarung
- Ausschluss von der Ausweitung
- Verträge, mit welchen sich der Erfolg nicht versprechen lasst (vgl. BGE 110 II 375) oder infolge des besonderen Vertrauensverhältnisses als Auftrag zu qualifizieren sind und daher kündbar sein müssen (vgl. OR 404)
- Heilungserfolg (BGE 110 II 375)
- Prozessführungserfolg (BGE
- Vgl. hiezu Zwingender Charakter von OR 404
- Verträge, mit welchen sich der Erfolg nicht versprechen lasst (vgl. BGE 110 II 375) oder infolge des besonderen Vertrauensverhältnisses als Auftrag zu qualifizieren sind und daher kündbar sein müssen (vgl. OR 404)
- Denkbare Anwendungsfälle
- Fotoaufnahmen
- Filmaufnahmen
- Vermessungen / Geometerarbeiten
- Bühnenaufführungen
- Facility Management wie Beheizung von Bauten
- o.ä.
- Einzelfallprüfung
- Im konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob ein Werkvertrag, ein zusammengesetzter Vertrag, ein Innominatkontrakt oder wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses ein Auftragsverhältnis vorliegt
Legaldefinition
Keine
Synonyme
- Produkt
- Bauwerk
- Baute
- physisches Ergebnis
Fremdsprachbegriffe
- in Französisch
- l’ouvrage, l‘oeuvre
- in Italienisch
- l‘opera
- in Englisch
- work
Beispiele körperlicher Werke
Bewegliche Werke
- Maschine
- Einfache Maschine
- Automat / Roboter
- Werkzeugmaschine
- Produktionsmaschine
- Sondermaschine
- Kraftmaschine
- Motor
- Prothese
- Uhrwerk
- Werkzeug
- Elektrogerät
- Mobilephone
- Kreditkartengerät
- Wirtshausschild
- Autogetriebe
- Fahrzeugaufbau
- Hilfsmittel-Werke
- Seil
- Stange
- Hebel
- Schraube
Unbewegliche Werke
- Haus
- Heizungsanlage
- Gemeinschaftsantenne
- Gartenanlage
- Flugplatz
- Nationalstrasse
- Gondelbahn
Beispiele unkörperlicher Werke (geistige Werke)
- Gutachten
- Technische Entwicklungen
- Individuelle Software
- Vermessungsarbeiten
- Prospektgestaltung
- Foto- und Filmaufnahmen
- Kompositionen
- Kunstwerke
Literatur
- FELLMANN WALTER, Berner Kommentar, N 330 zu OR 394
Judikatur
- Arbeitserfolg statt Tätigwerden
- Erfordernis der objektiven Bestimmbarkeit
- Körperlicher Erfolg bzw. Arbeiten am menschlichen Körper
- Haarverlängerung (BGE 4P.65/2004)
- unkörperlicher Erfolg
- BGE 109 II 34 (Vermessungsarbeiten eines Geometers
- Fahrnissache (bewegliche Sache)
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