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Werkvertrag

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Kombination versch. Preisbestimmungsarten

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Kombination der verschiedenen Preisarten ist folgendes zu bemerken:

Definition

  • Kombinationspreis =   Preis, der sich in Bezug auf einzelne Leistungen des Unternehmers aus festen und nicht festen Preisen oder aus verschiedenen festen Preisen (OR 374), insbesondere Regiepreisen, zusammensetzt

Grundlage

Kautelen

  • Zulässigkeit der Kombination von verschiedenen Preisarten

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