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Werkvertrag

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Werklohn-Zahlungspflicht als Besteller-Hauptpflicht

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Besteller ist verpflichtet, für das vom Unternehmer herzustellende und abzuliefernde Werk einen sog. „Werklohn“ zu bezahlen (OR 363: „Lohn“):

Entgeltlichkeit

  • Der Werkvertrag beinhaltet stets entgeltliche Leistungen

Unentgeltlichkeit?

  • Ist zwischen den Parteien eine Unentgeltlichkeit verabredet, liegt entweder ein Innominatkontrakt oder ein Auftrag vor, aber kein Werkvertrag

Beweis der Entgeltlichkeit

  • Beweislast
    • beim Unternehmer
  • Anforderungen an den Beweis
    • Geringe, weil beim Werkvertrag die Entgeltlichkeit der Regelfall ist

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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