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Werkvertrag

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Bauwesenversicherung

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der bestausgewiesene Bauunternehmer ist trotz aller Sorgfaltsregeln und Vorsichtsmassnahmen nicht in der Lage, einen absolut sicheren Bauablauf zu garantieren.

Vielfältige Gefahren drohen, weshalb jeder Bauunternehmer und / oder Bauherr für das konkrete Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abschliessen sollten. Eine solche Versicherung erbringt einen Schutz vor finanzielle Einbussen und deren Risiken.

Ein Überblick ist nachzulesen unter:

Es ist zu berücksichtigen, dass der Bauherr für Risiken einzustehen hat, die nicht gedeckt werden durch:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Bauwesenversicherung

Folgende Versicherungen sollten abgeschlossen werden:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Versicherungsschutz
      • Schädigung Dritter durch Bauarbeiten
    • Versicherungsleistungen
      • Abwehr unberechtigter Ansprüche
      • Schadenregulierung
    • Prämie
      • 1 – 2 % der Bausumme
    • Weitere Detailinformationen
  • Bauwesenversicherung
    • Versicherungsschutz
      • Schäden am Bau selbst
        • Schäden am Gebäude, die nicht durch Feuer- und Elementarereignisse entstanden sind
      • Einschluss des Baugrundrisikos
    • Versicherungsleistungen
      • Kosten für Schadensuche, Abbruch, Aufräumen und Entsorgung
    • Prämie
      • Individuelle Prämienfestlegung, je nach Lage und Komplexität des Bauobjektes, ca.2 – 10 Promille der versicherten Bauleistung
    • Weitere Detailinformationen

Die Risiken und Deckungsbereiche der denkbaren Versicherungen sollten mit Ihrem Versicherungsberater abgesprochen werden.

Literatur

  • HAAG EUGEN, Die Bauwesenversicherung, Diss. Winterthur 1971
  • RICHNER CHRISTIAN, Die Versicherungen der Bauunternehmung, Zürich 1986
  • SPICHER ROLAND, Die Bauplatz-Versicherung: Paketlösung für grosse Bauvorhaben, BR 1/2013, S. 49 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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