Der bestausgewiesene Bauunternehmer ist trotz aller Sorgfaltsregeln und Vorsichtsmassnahmen nicht in der Lage, einen absolut sicheren Bauablauf zu garantieren.
Vielfältige Gefahren drohen, weshalb jeder Bauunternehmer und / oder Bauherr für das konkrete Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abschliessen sollten. Eine solche Versicherung erbringt einen Schutz vor finanzielle Einbussen und deren Risiken.
Ein Überblick ist nachzulesen unter:
Es ist zu berücksichtigen, dass der Bauherr für Risiken einzustehen hat, die nicht gedeckt werden durch:
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Bauwesenversicherung
Folgende Versicherungen sollten abgeschlossen werden:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz
- Schädigung Dritter durch Bauarbeiten
- Versicherungsleistungen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Schadenregulierung
- Prämie
- 1 – 2 % der Bausumme
- Weitere Detailinformationen
- Versicherungsschutz
- Bauwesenversicherung
- Versicherungsschutz
- Schäden am Bau selbst
- Schäden am Gebäude, die nicht durch Feuer- und Elementarereignisse entstanden sind
- Einschluss des Baugrundrisikos
- Schäden am Bau selbst
- Versicherungsleistungen
- Kosten für Schadensuche, Abbruch, Aufräumen und Entsorgung
- Prämie
- Individuelle Prämienfestlegung, je nach Lage und Komplexität des Bauobjektes, ca.2 – 10 Promille der versicherten Bauleistung
- Weitere Detailinformationen
- Versicherungsschutz
Die Risiken und Deckungsbereiche der denkbaren Versicherungen sollten mit Ihrem Versicherungsberater abgesprochen werden.
Literatur
- HAAG EUGEN, Die Bauwesenversicherung, Diss. Winterthur 1971
- RICHNER CHRISTIAN, Die Versicherungen der Bauunternehmung, Zürich 1986
- SPICHER ROLAND, Die Bauplatz-Versicherung: Paketlösung für grosse Bauvorhaben, BR 1/2013, S. 49 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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