Nebst der hievor erwähnten Baunormen (technische Normen und Vertragsnormen) sind in der Praxis Publikationen der folgenden Art anzutreffen:
- Merkblätter
- Wegleitungen
- Empfehlungen
- Vornormen
Die Verbindlichkeit, die rechtliche Bedeutung und die Wirkung dieser Publikationen sind oft nicht klar:
Verbindlichkeit
- Für eine Sicherstellung der Verbindlichkeit solcher Publikationen für Planer und Unternehmer sollten die betroffenen Publikationen genau bezeichnet und in den Vertrag übernommen werden
- Bestandteil- bzw. Anhang-Bildung!
Rechtliche Bedeutung und Wirkung
- Unklarheiten?
- Rückfrage bei den Verbänden, die die Publikationen aufgelegt haben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.