Als werkvertragsnahe Innominatkontrakte gelten insbesondere:
- Gewisse Architekturverträge
- Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie:
- Erstellen von Plänen
- Ausarbeiten von Gutachten
- Erstellen von Bauprotokollen
- Führen von Buchhaltung und Schlussabrechnung
- Generalplanvertrag
- Definition
- Generalplanervertrag = Verpflichtung des Generalplaners, zur Übernahme der vollständigen Projektierung
- Sämtliche Planungsleistungen verschiedener Fachrichtungen für ein Bauvorhaben
- Generalplanervertrag = Verpflichtung des Generalplaners, zur Übernahme der vollständigen Projektierung
- Rechtsnatur
- Gemischter Vertrag aus Elementen des Auftrags und Werkvertrags
- Vgl. dazu BGE 4C.155/2004
- Substitution
- Zulässigkeit des Beizugs Dritter (Subplaner) zur Ausführung der Arbeiten
- Definition
- Gesamt- oder Globalvertrag des Architekten
- Definition
- Gesamt- oder Globalvertrag des Architekten = Verpflichtung des Architekten zur Planung, Erstellung Kostenvoranschlag, Vergabe Bauarbeiten und Bauleitung
- Rechtsnatur
- Gemischter Vertrag aus Elementen des Auftrags und Werkvertrags
- Vgl. dazu BGE 4A_252/2010, BGE 134 III 361 = Pra 2009, 56, BGE 4C.259/2006, BGE 127 III 545 = Pra 2001, 1179 f., BGE 4C.259/2006, BGE 4C.18/2005 = BR 2006, 67
- Architektenhaftung
- umstritten
- Tendenz zur Anwendung des Auftragsrechts
- Vgl. Erforderliche Sorgfalt
- umstritten
- Definition
- Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie:
- Gewisse Werklieferverträge
- Kauf mit Montagepflicht
- Kauf einer künftigen Sache
- Verpflichtung zum (unentgeltlichen) Bau eines Stammgleis-Teils
- Veranstaltungsverträge
- Musikervertrag
- Orchestervertrag
- Künstlervertrag
- Reiseveranstaltungsvertrag
- Vorstellungsbesuchsverträge
- Telefonabonnementsvertrag
- Informationsleistungsvertrag
- Bewirtschaftungsvertrag
- Wartungsvertrag
- Bewirtungsvertrag
- Softwareherstellungsvertrag für individuelle Software
Literatur
Allgemein
- KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 233 zu OR 363
- ROBERTO VITO, Die Haftung des Reiseveranstalters, Diss. Zürich 1990
- FRÖHLICH-BLEULER GIANNI, Rechtsprechung zum Software-Vertragsrecht, in: Jusletter vom 24.01.2011, S. 2 ff.
Gewisse Architekturverträge als werkvertragsähnliche Innominatkontrakte
- ZINDEL GAUDENZ / PULVER URS, BSK, N 17 ff. zu OR 363
Gewisse Werklieferverträge als werkvertragsähnliche Innominatkontrakte
- ZINDEL GAUDENZ / PULVER URS, BSK, N 21 ff. zu OR 363
Judikatur
Bau Stammgleis-Teil
Veranstaltungsverträge
Vorstellungsbesuchsvertrag
Telefonabonnementsvertrag
- BGE 129 III 608 f. = Pra 2003, 570
Wartungsvertrag für Feuerlöscher
- BGE 130 III 458 = Pra 2005, 340
Bewirtschaftungsvertrag
Bewirtungsvertrag
Vertrag zur Herstellung eines pharmazeutischen Wirkstoffes
- BGE 4C.313/2004 vom 21.01.2005
Unentgeltlicher Werkvertrag
» Weiterführende Information unter Exkurs: Software-Werkverträge
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