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Werkvertrag

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Internationales Privatrecht (IPR)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der internationalen bzw. grenzüberschreitenden Werkherstellung resp. Werklieferung sind folgende Kautelen zu beachten:

Werkvertrag

Anwendbares Recht / Charakteristische Leistung

  • Bewegliche Werke (zB Maschine)
    • Ohne Rechtswahl untersteht der Werkvertrag dem Recht des Staates, mit dem der engste Sachzusammenhang besteht (vgl. IPRG 117 Abs. 1)
    • Als charakteristische Leistung gilt beim Werkvertrag der Ort der Leistungserbringung durch den Unternehmer (vgl. IPRG 117 Abs. 3 lit. c)
  • Unbewegliche Werke (zB Gebäude)
    • Ortsgebundener Herstellungsvorgang
      • Anwendung des Rechts am Ort der gelegenen Sache
    • Bloss im Ergebnis eine Verbindung zur unbeweglichen Sache
      • Anwendung des Sachstatuts
    • Werkleistung als blosse Nebenpflicht (zB Einbau eines ortsunabhängigen Gegenstande oder Montage- oder ähnliche Arbeiten
      • Anwendung des Vertragsstatuts
    • Wo Abgrenzungsschwierigkeiten der Anwendbarkeit des Rechts am Ort der Unternehmer-Niederlassung und dem Ort der gelegenen Sache
      • Rat: Abrede einer klaren Rechtswahl

Anknüpfungszeitpunkt

  • Zeitpunkt des Vertragsschlusses (weil kein Dauerschuldverhältnis)

Erfüllungs- und Untersuchungsmodalitäten

  • Die Erfüllungs- und Untersuchungsmodalitäten unterstehen dem Recht des Staates, in dem sie erfolgen (vgl. IPRG 125)

Gerichtsstand für Werkvertragsklagen in LugÜ-Staaten

  • Siehe Box / Literatur

Bauhandwerkerpfandrecht

  • Recht am Ort der gelegenen Sache

Werkliefervertrag

Anwendbares Recht / Charakteristische Leistung

  • Beim Werklieferungsvertrag, wo der Unternehmer den Stoff zur Verfügung stellt, bestimmt sich das anwendbare Recht nach IPRG 118 (siehe Box)
  • Gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. b WKR (Wiener Kaufrecht) ist das Übereinkommen bei internationalen Werklieferverträgen zwischen Vertragsparteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, anwendbar, wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führen

Anknüpfungszeitpunkt

  • Zeitpunkt des Vertragsschlusses (weil kein Dauerschuldverhältnis)

Gerichtsstand für Werkvertragsklagen in LugÜ-Staaten

  • Siehe Box / Literatur

Gesetzestexte

Literatur

Werkvertrag
  • SCHNYDER ANTON K. / DOSS ANDREA, BSK IPRG, 2. Auflage, Zürich 2012, N 19 zu IPRG 117
  • KELLER MAX / KREN KOSTKIEWICZ JOLANTA, ZK IPRG, 2. ergänzte und verbesserte Auflage, Zürich 2004, N 30 + 39 zu IPRG 117
  • KELLER MAX / KREN KOSTKIEWICZ JOLANTA, ZK zum IPRG, 2., ergänzte und verbesserte Auflage, Zürich 2004, N 89 f. zu IPRG 117, wonach der Architekten-, der Ingenieur-, der Generalunternehmer- und der Engineeringvertrag als Dienstleistungserbringungsverträge dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Niederlassung des Leistungserbringers unterstehen würden
  • GIRSBERGE DANIEL / KELLER MAX, ZK zum IPRG, 2., ergänzte und verbesserte Auflage, N 34 zu IPRG 125
  • BÜHLER THEODOR, Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Bd. V/2d, Der Werkvertrag, Art. 363-379 OR, N 9 ff. (IPR) und N 48 ff. (LugÜ) zu Vorbemerkungen zu Art. 363-379 OR
  • KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, Bd. VI/2/3/1, Der Werkvertrag, Art. 363-366 OR, Bern 1998, N 11 ff. (Allgemein) und N 33 ff. (Wiener Kaufrecht (WKR) + IPR)
Werkliefervertrag
  • DASSER FELIX / OBERHAMMER PAUL, SHK zum Lugano-Übereinkommen (LugÜ), 2. Auflage, Bern 2011, N 40 zu LugÜ 5
Verfahrensrechtliche Aspekte des Bauprozesses
  • ACOCELLA, Der Bauzivilprozess im Überblick, in: Koller: Bauprozessrecht, S. 265 ff.
  • ROHRER, Aspekte des Bauzivilprozesses, in: Lendi / Nef / Trümpy, S. 403 ff.
  • BERTI STEPHEN V., Die Zwangsvollstreckung von Werklohn und Honorar sowie der vertragstypischen Leistungen des Architekten, Ingenieurs und Unternehmers, S. 415 ff.
  • KARRER, Internationale Bauverträge; Streitvermeidung und Schiedsgerichtsbarkeit, S. 391 ff.

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