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Werkvertrag

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Werkmangel-Vorhandensein

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Mängelhaftung setzt das Vorhandensein eines Werkmangels voraus:

Definition

  • Werkmangel         =   Werkabweichung vom Vertrag, wobei dadurch dem Werk eine vereinbarte Eigenschaft fehlt oder es ihm daher an einer (vereinbarten oder vorausgesetzten) Eigenschaft fehlt

Grundlage

Vereinbarte Eigenschaften

Eigenschaftsvereinbarung

  • Eigenschaftsabrede der Parteien im Werkvertrag

Inhalt der Eigenschaftsabrede

  • Technische Normen
  • Branchen-Usanzen (SIA-Norm)
  • Allgemeine Umschreibungen
  • Besondere Merkmale

Eigenschaftenunklarheiten

  • Vertragsauslegung nach den Allgemeinen Auslegungsgrundsätzen

Gebrauchstauglichkeit trotz Fehlens der vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften

  • Ist das Werk nach den anerkannten Regeln der Technik gebrauchstauglich, aber fehlen ihm die vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften, so ist trotzdem mangelhaft
  • Vgl. GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1363

Vorausgesetzte Eigenschaften

Nach Treu und Glauben vom Besteller zu erwartende Eigenschaften

  • Nach Treu und Glauben darf der Besteller Werk-Eigenschaften erwarten wie
    • Gebrauchstauglichkeit (zum vorausgesetzten Gebrauch)
    • Wertqualität

Absenz einer Eigenschaftsabrede

  • Der Unternehmer schuldet diesfalls
    • Gebrauchstauglichkeit
    • normal beschaffene Wertqualität

Mass der voraussetzbaren Eigenschaften

  • Tauglichkeit und Qualität
    • Die Tauglichkeit und Qualität kann sich ergeben aus
      • Normen von Ausführungserlassen oder Schutzgesetzgebungen
      • Berufs-Usanzen
      • Qualitätsnormen
      • etc.
  • Auslegung
    • Es ist der Werkvertrag im konkreten Einzelfall auszulegen, welche voraussetzbaren Eigenschaften ein bestimmtes Werk haben soll

Werkmangel-Erscheinungsformen

Werkmängel können in allerlei Erscheinungsformen auftreten

  • Tatsächlicher Mangel (Sachmangel)
  • Rechtlicher Mangel (Rechtsmangel)
  • Mängel am körperlichen Werk
  • Mängel am unkörperlichen Werk
  • Offener Mangel
  • Verdeckter (oder geheimer) Mangel
  • Primärmangel
  • Sekundärmangel

Kasuistik

  • Tatsächlicher Mangel (Sachmangel)
    • Abblätternder Fassadenputz
  • Rechtlicher Mangel (Rechtsmangel)
    • Maschinenelektrik verstösst am Gebrauchsort gegen öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften (BGE 95 II 119)
  • Mängel am körperlichen Werk
    • Mangelhafte Fensterscheiben (Kratzer)
  • Mängel am unkörperlichen Werk
    • Gutachten erfüllt die berechtigten Erwartungen nicht (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1472)
  • Offener Mangel
    • Gesprungene Bodenplatte
  • Verdeckter (oder geheimer) Mangel
    • Mangel in eingemauerter Rohrleitung (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 2078)
  • Primärmangel
    • Betonfundamente-Mangel
  • Sekundärmangel
    • Betonriss, der nach Ablieferung auftrat, aber dessen Ursache bereits vor der Werkablieferung gesetzt wurde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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