Im konkreten Fall ging es um die Frage der Zulässigkeit unabhängiger Patentanwälte im Sinne von PatGG 29 Abs. 1 im Aktionariat, Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung einer als Aktiengesellschaft organisierten Anwaltskanzlei. […]
Anwalts-AG: Patentanwälte im Aktionariat, Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung