Eine Verfügung betreffend Abweisung der Eigentumsansprache und Klagefristansetzung nach SchKG 242, welche bei aktuell nicht feststellbarem Gewahrsam an Namenaktien unter Konkursbeschlag auf das Aktienbuch abstellt, ist nicht nichtig. […]
Eigentumsansprache an Namenaktien mit unklarem Gewahrsam: Fristansetzung zur Aussonderungsklage
