Anpassung der Rechtsprechung an EGMR-Urteil Wenn vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen den Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen stellen, ist ab sofort die gesetzliche Wartefrist von drei Jahren nicht mehr strikt und automatisch anzuwenden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) passt seine Rechtsprechung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an. «Im Oktober 2020 wurden zwei […]
Familiennachzüge: Anpassung der Wartefrist
