OR 400 Abs. 1; OR 127 Der Anspruch der Auftraggeberin auf Auskunft und Herausgabe von Retrozessionen durch die Beauftragte verjährt in zehn Jahren ab Erhalt der jeweiligen Vergütung. Das Handelsgericht des Kantons Zürich (HGZ; Vorinstanz) hatte die Pflicht zur Herausgabe der Retrozessionen im vorliegenden Execution-only-Verhältnis teilweise bejaht (HG190234-O vom 05.10.2021, Erw. 2.3). Das Bundesgericht (BGer) […]
Herausgabeanspruch für Retrozessionen verjährt 10 Jahre nach Erhalt der jeweiligen Vergütung
