Unternehmen hat EDÖB-Empfehlung akzeptiert Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bei einem Inkasso- und Bonitätsunternehmen abgeschlossen: Das untersuchte Unternehmen erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Massnahmen zur Gewährleistung der Daten nach Richtigkeit; Aktualität; Vollständigkeit; die Anforderungen an die Berichtung von falschen Daten; Löschung von falschen Daten. Als unzulässig erwies sich hingegen das Instrument der […]
Inkasso- und Bonitätsunternehmen: Bonitätsauskünfte gestützt auf «negative Haushalttreffer» unzulässig