Besteuerung der Homeoffice-Arbeit Staatssekretärin Daniela Stoffel hat am 27.06.2023 in Paris (Frankreich) ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält: Dieses Zusatzabkommen ermöglicht das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr, insbesondere für Grenzgänger. Es ist Teil der Ende 2022 vereinbarten steuerrechtlichen Homeoffice-Lösung. Einleitung […]
Schweiz + Frankreich: Unterzeichnung Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)