Im Falle einer Klage des Willensvollstreckers als Aktionärsvertreter gegen die im Nachlass stehende Aktiengesellschaft wegen Organisationsmängeln (OR 731b) kann jeder Erbe allein und als unabhängiger Nebenintervenient dem Prozessverfahren beitreten. […]
Organisationsmangel-Behebung bei einer AG: Erbe als Nebenintervenient der Willensvollstrecker-Klage