StGB 83 Abs. 2 Die Strafvollzugsbehörden des Kantons Waadt durften ungedeckte Gesundheitskosten eines Inhaftierten von dessen Arbeitsentgelt abziehen. Das Bundesgericht (BGer) wies daher die Beschwerde des Mannes ab. Ebenso zulässig war auch die Verrechnung der Kosten für den Transport seiner persönlichen Effekten in eine andere Haftanstalt. Sachverhalt Der Mann wurde im April 2019 wegen problematischen […]
Abzug von Gesundheitskosten vom Arbeitsentgelt in der Haft