Der Kläger (Inhaber mehrerer Patente betreffend Vorrichtungen zum Garen bzw. Kochen von Lebensmitteln sowie Inhaber der Marke «Feuerring», ist Produzent von Stahlschalen, in denen mittels Holzfeuer Lebensmittel gegart werden können (sog. «Feuerringe»). […]
Urheberrechtlicher Schutz von Gebrauchsgegenständen (Präzisierung der Rechtsprechung)