UWG 3 Abs. 1 lit. d; OR 956; ZGB 29 Abs. 2 Einleitung Das Bundesgericht (BGer) verneinte das Vorliegen einer Verwechselbarkeit des Domain-Namens „rspsa.ch“ mit der Firma der Gesellschaft „RSP Rail Service Partner SA“. Das BGer erkannte auch keine Verletzung des Namen- und Firmenrechts. Das BGer verneinte die Verwechselbarkeit des Domain-Namens mit der Beschwerdeführerin klar, […]
Domain-Reservation: Keine Verletzung des Namens- und Firmenrechts
