ZGB 125 Für die Qualifikation einer Ehe als lebensprägend sind – unabhängig von einer bestimmten Dauer – massgebend: die Umstände des individuell konkreten Einzelfalls; ein vor der Ehe bestandenes Konkubinat für die Gesamtbetrachtung nur in eng begrenzten Fällen bzw. nur in qualifizierten Ausnahmefällen. Quelle BGer 5A_93/2019 vom 13.09.2021 Weiterführende Informationen Nachehelicher Unterhalt Nachehelicher Unterhalt bei […]
Nachehelicher Unterhalt und Qualifikation der Ehe als lebensprägend
