OR 754 ff. / OR 41 / ZPO 55 Abs. 1 Die Klagebefugnis-Einschränkung direkt geschädigter Aktionäre und Gläubiger bei gleichzeitigem direkten Schaden der Gesellschaft gemäss dem neuen Urteil des BGer im Fall 4A_36/2021 gilt (weiterhin) nur im Konkurs der Gesellschaft. Anders ausgedrückt sind direkt geschädigte Aktionäre und Gläubiger trotz Gesellschaftsschaden bei einer aufrechtstehenden Gesellschaft klagelegitimiert. […]
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit: BGer bestätigt Direktklagerecht geschädigter Aktionäre und Gläubiger bei aufrechtstehender Gesellschaft
