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Anlegerschutz

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Seriosität/Transparenz

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Ein seriöser Berater ist transparent und berücksichtigt das Vorwissen und die Fähigkeiten des Kunden. Er informiert ehrlich und offen über die Kosten und Risiken. Bei seiner Beratung weist er auch auf die Alternativen zum jeweiligen Vorschlag hin. Zudem wird er regelmässig über die Renditenentwicklung informieren.

Seriosität heisst, sich an die Vollmacht, die Verträge, die Anlageziele und sonstigen Weisungen des Kunden zu halten.

Es lässt Zweifel an der Seriosität aufkommen, wenn ein Depot mit Eigenprodukten abgefüllt wird, eine Anlage in strukturierte Produkte mit Gebühren von bis zu 4% oder Festgelder erfolgt, die bei riskanten Gegenparteien platziert sind.

Branchendefinition

Die Schweizerische Gesellschaft der Wirtschaftsberater (SGW) definiert Seriosität anhand von vier Punkten:

  • Hat der Berater eine höhere fachbezogene Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen?
  • Kann er eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in seinem angebotenen Beratungsbereich nachweisen?
  • erfügt er über schriftliche formulierte Geschäftsbedingungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ob er Verkäufer oder Nichtverkäufer ist?
  • Kann er schriftliche und verbindliche Honorar- und Spesensätze vorweisen, die sich auf Richtlinien einer übergeordneten Standesorganisation stützen?

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