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Anlegerschutz

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Unabhängigkeit

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Interessenkonflikte

Die Integrität des Beraters ist von zentraler Bedeutung. Der Kunde darf eine objektive Beratung erwarten. Depots sollten deshalb nicht mit Eigenprodukten abgefüllt werden und der Berater darf sich nicht von Gebühren oder Provisionen leiten lassen. Es zählen allein die Interessen des Kunden.

Es ist deshalb nicht vertretbar, wenn das Depot häufig und ohne erkennbaren Grund umgeschichtet wird, primär um die Gebühren in die Höhe zu treiben. Mit anderen Worten, das Ziel des Anlegeerfolgs des Kunden ist über die Renditeziele des Arbeitgebers und den eigenen Wunsch nach einem möglichst hohen Bonus zu stellen.

Berater oder Verkäufer

Der eigenständige Berater bietet grundsätzlich eine grössere Gewähr für Unabhängigkeit. Sobald er zum Verkäufer wird, besteht jedoch auch bei ihm die Gefahr einer unkontrollierten Abhängigkeit. Der Lohn des Verkäufers stammt in der Regel direkt von Produktehersteller oder vom Finanzinstitut, über das der Vermögensverwalter die Börsenaufträge abwickelt – und die Höhe der Entschädigung ist vom generierten Umsatz abhängig.

Tipp:

Lassen Sie sich genau informieren über die Abhängigkeiten des Beraters:

  • Wie setzt sich der Lohn des Beraters zusammen?
  • Von wem bekommt er sonst noch Provisionen etc.?
  • Ist er Verkäufer oder nur Berater?
  • Wie stellt er seine Unabhängigkeit sicher?

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