Ein Beratungsfehler setzt voraus, dass der Berater einen Vertrag verletzt. Allerdings hat er nicht den Vorsatz, den Anleger zu schädigen.
Beim Anlagebetrug wird das Geld schlicht ergaunert, z.B. indem in wirtschaftlich unsinnige Projekte investiert wird, horrende Gebühren kassiert werden oder die Anlegergelder durch Scheingeschäfte in die Taschen dubioser Hinterleute wandern.
Ein Anlagebetrug ist immer auch ein Beratungsfehler (Vertragsverletzung), aber ein Beratungsfehler ist eher selten ein Anlagebetrug. Die Grenze des strafwürdigen Verhaltens muss überschritten worden sein, damit ein Anlagebetrug vorliegt.
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Deformation
- Die Verlockung der Anlage- und Bankberater, selber zur Klasse der Vermögenden zu zählen, nimmt zu.
- Die Anlage- und Bankberater sehen sich als die Wertschöpfer.
- Sie meinen diejenigen zu sein, die den finanziellen Profit beschert haben.
- Also wollen Sie entsprechend finanziell honoriert werden.
- Diese Kaskade von Wahrnehmungsstörung und Selbstüberschätzung führt zu dieser Anspruchshaltung, die dann zunehmend nicht mehr zwischen „Mein und Dein“ unterscheiden lässt.
- Was mit Interessenkonflikten usw. beginnt, endet dann meistens mit Schaden für die Anleger und Berufsverbot für den Banker.
- Eine Rückkehr des Bankberaters ins Anlagekunden betreuende Bankbusiness ist dann undenkbar.
- Obwohl nicht per se alle ausländischen Kapitalanlagemittel Schwarzgelder sind, macht sich in Banken- und Vermögensverwalter-Kreisen eine Haltung breit, dass es sich bei diesen Mitteln um „verlorenes, nicht mehr einklagbares Geld“ handle, weil sonst der ausländische Fiskus davon erfahre und der Kapitalbetrag für den Anleger durch Nach- und Strafsteuern mehr als „verloren“ sei.