Haftung bei Beratungsfehlern
Beratungsfehler können, müssen aber nicht, die Haftung des Vermögensverwalters oder Anlageberaters zur Folge haben. Fehler können in allen Bereichen der Beratertätigkeit auftreten – Information, Aufklärung, beim Erarbeiten der Anlagestrategie, Umsetzung, Überwachung – und müssen einen Schaden zur Folge haben, damit sie relevant sind.
» Haftung des Vermögens-/Anlageberaters
Aussergerichtliche Einigung
Zuerst sollte immer das Gespräch mit der Bank bzw. dem selbständigen Vermögensverwalter gesucht werden. Bei einer Bank haben Sie nur dann Chancen, zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen, wenn Sie Ihre ganze Kundenbeziehung in die Waagschale legen.
Gerichtsprozess
Wenn der Versuch zur gütlichen Beilegung des Streits scheitert, so bleibt nur der Klageweg. In aller Regel sind solche Prozesse extrem teuer, risikoreich und müssen über mehrere Instanzen geführt werden (= zeitintensiv).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.