In der Schweiz noch fakultativ, aber wünschenswert ist die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater.
Dieses Protokoll ist wertvoll für Kunden und Anlageberater für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten.
Protokollinhalt
- Anlass der Anlageberatung
- Kundenangaben
- Anlageziele
- finanzielle Verhältnisse
- Risikobereitschaft
- Erfahrungen
- Kenntnisse
- vom Anlageberater gewährte Informationen
- Finanzinstrumente
- Wertpapierdienstleistungen
- Anlageberater
- erteilte Empfehlungen
- genannte Gründe für diese Empfehlungen
- Dauer des Beratungsgesprächs
- Visum des Anlageberaters
Aktuell: Protokollierungspflicht für Vermögensverwalter
Im Zuge der Anpassungen des Kollektivanlagegesetzes (KAG) an das neue EU-Reglement unterstehen Vermögensverwalter in Zukunft einer Protokollierungspflicht: Finanzdienstleister, die ihren Kunden Anlagefonds zum Kauf anbieten, müssen ihre Empfehlungen schriftlich begründen und in einem Protokoll festhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Anlegerschutz: Revision Kollektivanlagegesetz (KAG)
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