In der Schweiz noch fakultativ, aber wünschenswert ist die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater.
Dieses Protokoll ist wertvoll für Kunden und Anlageberater für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten.
Protokollinhalt
- Anlass der Anlageberatung
- Kundenangaben
- Anlageziele
- finanzielle Verhältnisse
- Risikobereitschaft
- Erfahrungen
- Kenntnisse
- vom Anlageberater gewährte Informationen
- Finanzinstrumente
- Wertpapierdienstleistungen
- Anlageberater
- erteilte Empfehlungen
- genannte Gründe für diese Empfehlungen
- Dauer des Beratungsgesprächs
- Visum des Anlageberaters
Aktuell: Protokollierungspflicht für Vermögensverwalter
Im Zuge der Anpassungen des Kollektivanlagegesetzes (KAG) an das neue EU-Reglement unterstehen Vermögensverwalter in Zukunft einer Protokollierungspflicht: Finanzdienstleister, die ihren Kunden Anlagefonds zum Kauf anbieten, müssen ihre Empfehlungen schriftlich begründen und in einem Protokoll festhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Anlegerschutz: Revision Kollektivanlagegesetz (KAG)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.