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Anlegerschutz

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Pflichtverletzung

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Pflicht kann bewusst verletzt werden bzw. wenn die nötige Sorgfalt ausser Acht gelassen wird. Nachfolgend sind ein paar typische Pflichtverletzungen aufgeführt:

  • Interessenkonflikte
  • Falsche/nicht-anlegergerechte Aufklärung
  • Nichtbefolgen der Anlagestrategie
  • Auskaufen
  • Abladen
  • Kurspflege
  • Unnötige Depotumschichtungen
  • Vorlaufen („front running“): Abschluss von Eigengeschäften vor grösseren Kundentransaktionen
  • Ausklammern des Risikos

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