Befristete Arbeitsverträge benötigen zu ihrer Beendigung keiner Kündigung. Sie enden durch Zeitablauf (OR 334 Abs. 1).
Wird in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart, liegt ein Vertrag mit einer maximalen Laufzeit vor. Der Vertrag kann vor Ablauf der vereinbarten maximalen Dauer gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, endet er nach Ablauf der vereinbarten Maximaldauer automatisch ohne Kündigung.
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis von beiden Parteien stillschweigend fortgesetzt, gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.