Schnuppertage
Schnuppertage begründen kein Arbeitsverhältnis und keinen Lohnanspruch des Bewerbers. Die Schnuppertage dienen dem gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen von Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Weiterführende Informationen zu Schnuppertagen:
Probearbeit
Probearbeit bzw. Arbeit auf Probe wird zum gegenseitigen Kennenlernen im Rahmen von Vertragsverhandlungen über ein Arbeitsverhältnis verwendet und begründet einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Arbeitsleistung und einem Anspruch auf Entlöhnung. Der Anspruch auf Entlöhnung kann wegbedungen werden, wenn sich die Arbeit auf Probe auf wenige Stunden bis maximal wenige Tage beschränkt.
Weiterführende Informationen zur Arbeit auf Probe:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FerienanspruchEinleitung: Ferienanspruch / Ferienrecht d...Autoren:ArbeitsbestätigungEinleitung zur ArbeitsbestätigungAutoren:HandelsreisendenvertragEinleitung zu HandelsreisendenAutoren:Personalverleih / TemporärarbeitEinleitung zu Personalverleih / Temporärar...Autoren:ArbeitnehmermitwirkungEinleitung zu ArbeitnehmermitwirkungAutoren:Öffentliches PersonalrechtEinleitung zum öffentlichen Personalrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht