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Aussonderung

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Aussonderungsgegenstände

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu den Aussonderungsgegenständen gibt es folgendes zu bemerken:

  • Grundstücke
  • Bewegliche Sachen
  • Forderungen und sonstige Ansprüche
    • Der Streit über das bessere Recht an einer nicht in einem Wertpapier verbrieften Forderung ist nicht im Aussonderungsprozess, sondern im sog. „Prätendentenstreit“ zu bereinigen (vgl. BGE 90 III 90)
    • Im Rahmen der Auftragserfüllung dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes, nicht individualisiertes und nicht segregiertes Vermögen («Treugut») ist weiterhin nicht gemäss OR 401 III aussonderungsfähig (Urteil v. 14.05.2018, Zürich, Obergericht, LI170001-O)
  • Barschaft
    • Keine Aussonderungsfähigkeit

Literatur

  • SCHOBER ROGER / AVDYLI-LUGINBÜHL MONIKA, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Auflage, basierend auf der 1911 erschienen 3. Auflage von Carl Jaeger, Kren Kostkiewicz / Vock Dominik (Hrsg.), Zürich / Basel / Genf, N 10 zu Art. 242 SchKG

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