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Aussonderung

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Verfügung

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verfügung betreffend einer Eigentumsansprache bzw. Aussonderung charakterisiert sich wie folgt:

  • Definition
    • besondere schriftliche Mitteilung an den Eigentumsansprecher
      • vgl. KOV 46
  • Grundlagen
    • KOV 46
    • KOV 45
  • Verfügungsauslöser
    • Drittansprecher, der seinen Anspruch selber angemeldet hat, oder
    • Gemeinschuldner hat Dritteigentum bei seiner Einvernahme der Konkursverwaltung zu Protokoll mitgeteilt oder
    • andere Person, die die Sache als Dritteigentum bezeichnet hat
  • Zeitpunkt der Verfügung
    • Abweisung
      • Sofort nach Ablauf der Eingabefrist möglich
        • SchKG 232 Abs. 2 Ziffer 2
    • Anerkennung
      • Regelmässig erst mit der zweiten Gläubigerversammlung
        • Vgl. SchKG 260 + KOV 45
    • Spätere Eigentumsansprache
      • Eigentumsansprache zwischen Versteigerung des angesprochenen Gegenstandes und Erlös-Verteilung
        • vgl. Verfügung (nachträgliche Eigentumsansprache)
        • vgl. KOV 45.
  • Voraussetzungen

Literatur

  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 26 Aussonderungsklage (Art. 242 Abs. 2 SchKG), S. 264
  • SCHOBER ROGER / AVDYLI-LUGINBÜHL MONIKA, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Auflage, basierend auf der 1911 erschienen 3. Auflage von Carl Jaeger, Kren Kostkiewicz / Vock Dominik (Hrsg.), Zürich / Basel / Genf, N 6 ff. zu Art. 242 SchKG
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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