In internationalen Aussonderungs-Verhältnissen ist vor allem der Kauf auf Eigentumsvorbehalt anzutreffen. Dabei sind die besonderen Regeln zu beachten und folgende Konstellationen zu unterscheiden:
- Import
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- Bewegliche Sachen gelangen vom Ausland in die Schweiz (Importkauf mit Eigentumsvorbehalt)
- Vgl. IPRG 102
- Export
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- Bewegliche Sachen werden von der Schweiz ins Ausland ausgeführt (Exportverkauf unter Eigentumsvorbehalt)
- Vgl. IPRG 102
Es ist kurz auf folgendes hinzuweisen:
- Grundlagen
- Detailinformationen zum internationalen Eigentumsvorbehalt im Allgemeinen
- Statt einer Wiederholung der allgemeinen Informationen zum Eigentumsvorbehalt in internationalen Fällen wird verwiesen auf:
- Aussonderung
- Für eine Aussonderung im internationalen Rechtsverkehr müssen alle zivilrechtlichen Voraussetzungen eines gültigen Eigentumsvorbehalts, insbesondere der Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vor Konkurseröffnung über die Gemeinschuldnerin erstellt sein
- Weiteres in dieser oft komplexen Materie ist im individuell konkreten Einzelfall abzuklären und zu prüfen
Als weitere grenzüberschreitende bzw. internationale Aussonderungen sind denkbar:
Art. 102 IPRG II. Anwendbares Recht / 2. Bewegliche Sachen / c. Sachen, die in die Schweiz gelangen
c. Sachen, die in die Schweiz gelangen
1 Gelangt eine bewegliche Sache in die Schweiz und ist der Erwerb oder der Verlust eines dinglichen Rechts an ihr nicht bereits im Ausland erfolgt, so gelten die im Ausland eingetretenen Vorgänge als in der Schweiz erfolgt.
2 Gelangt eine bewegliche Sache in die Schweiz und ist an ihr im Ausland ein Eigentumsvorbehalt gültig begründet worden, der den Anforderungen des schweizerischen Rechts nicht genügt, so bleibt der Eigentumsvorbehalt in der Schweiz noch während drei Monaten gültig.
3 Dem gutgläubigen Dritten kann der Bestand eines solchen Eigentumsvorbehalts nicht entgegengehalten werden.
Art. 103 IPRG II. Anwendbares Recht / 2. Bewegliche Sachen / d. Eigentumsvorbehalt an Sachen, die ausgeführt werden
d. Eigentumsvorbehalt an Sachen, die ausgeführt werden
Der Eigentumsvorbehalt an einer zur Ausfuhr bestimmten beweglichen Sache untersteht dem Recht des Bestimmungsstaates.
Literatur
- HANISCH, Eigentumsvorbehalt im Normenkonflikt, in: FS Anton Heini, Zürich 1995, S. 159 – S. 177
- HANISCH, Die Wirkung dinglicher Mobiliarsicherungsrechte im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, FS-Pierre Lalive, Basel 1993, S. 61 ff.
- STUMPF, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung im Ausland, 4. Auflage, Heidelberg 1980
Weiterführende Informationen
- eigentumsvorbehalt.ch
- Kauf unter Eigentumsvorbehalt | www.kauf-vertrag.ch
- Eigentumsvorbehalt