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Aussonderung

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Zuständigkeiten

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Verfügung über die Aussonderungsansprüche ist zuständig:

  • Grundsatz
    • Konkursverwaltung
  • Ferner unter Vorbehalt:
    • Rechte der Gläubigerversammlung (ordentliches Verfahren) oder Rechte aus Zirkularbeschluss (summarisches Verfahren)
    • Rechte der einzelnen Gläubiger

Vgl. auch SchKG 240

Für eine Anerkennung des Aussonderungsanspruchs:

Für eine Bestreitung des Aussonderungsanspruchs:

Literatur

  • SCHOBER ROGER / AVDYLI-LUGINBÜHL MONIKA, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Auflage, basierend auf der 1911 erschienen 3. Auflage von Carl Jaeger, Kren Kostkiewicz / Vock Dominik (Hrsg.), Zürich / Basel / Genf, N 1 ff. zu Art. 242 SchKG

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