Einleitung
Die Projektentwicklung von Immobilien erfordert eine rechtzeitige Landsicherung. Für eine rechtlich verbindliche Grundstückssicherung stehen folgende Vertragstypen zur Verfügung:
Der Vorvertrag begründet lediglich eine Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages und kein Anspruch auf Grundeigentumsübertragung, weshalb er für eine rechtlich verbindliche Landsicherung nicht geeignet ist.
Die Analyse der Landsicherungsinstrumente finden Sie sodann unter:
Formungültige Rechtsgeschäfte und Steuerfolgen
Aus Angst vor den Grundsteuerfolgen schliessen viele Projektentwickler einen nicht öffentlich beurkundeten Landsicherungsvertrag. Die Uebertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt via Projektentwickler an den Enderwerber stellen zwei wirtschaftliche Handänderungen dar (Kettengeschäft). Die dingliche Handänderung erfolgt direkt vom Verkäufer (zB Bauern) an den Enderwerber. Die Steuerbehörden stellen aber bei der Besteuerung auf die zwei wirtschaftlichen Handänderungen ab.
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