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Darlehen / Kredite

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Exkurs: Factoring

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Factoring ist eine Sonderfinanzierungsform, die auf einer umsatz-kongruenten Zwischenfinanzierung kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen) beruht:

  • 1) Klient zediert dem Factor im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestimmte oder alle Debitorenforderungen
  • 2) Factor erledigt das Debitorenmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso)
  • 3) Factor übernimmt die Bevorschussung der Forderungen
  • 4) Factor trägt ev. zusätzlich das Delkredererisiko

Rechtsnatur

In rechtlicher Hinsicht qualifiziert sich der  Factoringvertrag als

  • Dreiparteienverhältnis
  • Innominatkontrakt (oder gemischter Vertrag)
    • Rahmenvertrag
    • Einzel-Factoringvertrag

Weiter wird bei der Rechtsnatur noch differenziert in „Echtes Factoring“ und „Unechtes Factoring“, vgl. Rechtsnatur

Factoring-Arten

Je nach Leistungsumfang wird im Factoring unterschieden in:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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