Definition
Factoring ist eine Sonderfinanzierungsform, die auf einer umsatz-kongruenten Zwischenfinanzierung kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen) beruht:
- 1) Klient zediert dem Factor im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestimmte oder alle Debitorenforderungen
- 2) Factor erledigt das Debitorenmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso)
- 3) Factor übernimmt die Bevorschussung der Forderungen
- 4) Factor trägt ev. zusätzlich das Delkredererisiko
Rechtsnatur
In rechtlicher Hinsicht qualifiziert sich der Factoringvertrag als
- Dreiparteienverhältnis
- Innominatkontrakt (oder gemischter Vertrag)
- Rahmenvertrag
- Einzel-Factoringvertrag
Weiter wird bei der Rechtsnatur noch differenziert in „Echtes Factoring“ und „Unechtes Factoring“, vgl. Rechtsnatur
Factoring-Arten
Je nach Leistungsumfang wird im Factoring unterschieden in:
- Echtes Factoring (Full Factoring)
- Unechtes Factoring (Recourse Factoring)
- Eigenservice-Factoring (Inhouse Factoring)
- Fälligkeits-Factoring (Maturity Factoring)
- Basis-Factoring (Debitorenverwaltung)
- Selektiver Forderungskauf
- Factoring mit Kreditrisikoversicherung
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Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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