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Grundpfandrecht

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Steuern

Erstellungsdatum:
23.12.2013
Aktualisiert:
09.11.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundpfandrechte haben auf 2 Arten einen Bezug zu Steuern, einmal als Sicherstellungsmittel für die Steuerbehörden und einmal als Fremdfinanzierungsmittel, dessen Aufwand bei der Besteuerung von Einkommen und Vermögen abzugsfähig ist:

  • Grundpfandrechte zur Sicherstellung von Steuern
    • Anwendungsfälle
      • beim Kauf bzw. Erwerb
        • Handänderungssteuer-Pfandrecht
        • Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
      • beim Bau
        • Pfandrecht bezügl. Quartierplan
        • Pfandrecht für Trottoirbeiträge
      • bei der Finanzierung
      • bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
        • Pfandrecht für Liegenschaftensteuer
      • beim Verkauf bzw. Veräusserung
        • Handänderungssteuer-Pfandrecht
        • Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
    • Grundsätze
      • Mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte
  • Besteuerung des Steuerpflichtigen aus grundpfandversicherten Baulandkrediten und Hypotheken
    • Anwendungsfälle
      • beim Kauf bzw. Erwerb
        • siehe oben
      • beim Bau
        • Schuldzinsenabzug Baukredit (Baukreditzinsen)
      • bei der Finanzierung
        • Schuldzinsenabzug Baulanddarlehen (Einzelfallprüfung notwendig)
      • bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
        • Schuldzinsenabzug aus Hypotheken (Hypothekarzinsen)
        • Vorfälligkeitsentschädigung (Praxis kantonal unterschiedlich)
      • beim Verkauf bzw. Veräusserung
        • siehe oben
    • Grundsätze

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