Grundpfandrechte haben auf 2 Arten einen Bezug zu Steuern, einmal als Sicherstellungsmittel für die Steuerbehörden und einmal als Fremdfinanzierungsmittel, dessen Aufwand bei der Besteuerung von Einkommen und Vermögen abzugsfähig ist:
- Grundpfandrechte zur Sicherstellung von Steuern
- Anwendungsfälle
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Handänderungssteuer-Pfandrecht
- Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
- beim Bau
- Pfandrecht bezügl. Quartierplan
- Pfandrecht für Trottoirbeiträge
- bei der Finanzierung
- —
- bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
- Pfandrecht für Liegenschaftensteuer
- beim Verkauf bzw. Veräusserung
- Handänderungssteuer-Pfandrecht
- Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Grundsätze
- Mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte
- Anwendungsfälle
- Besteuerung des Steuerpflichtigen aus grundpfandversicherten Baulandkrediten und Hypotheken
- Anwendungsfälle
- beim Kauf bzw. Erwerb
- siehe oben
- beim Bau
- Schuldzinsenabzug Baukredit (Baukreditzinsen)
- bei der Finanzierung
- Schuldzinsenabzug Baulanddarlehen (Einzelfallprüfung notwendig)
- bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
- Schuldzinsenabzug aus Hypotheken (Hypothekarzinsen)
- Vorfälligkeitsentschädigung (Praxis kantonal unterschiedlich)
- beim Verkauf bzw. Veräusserung
- siehe oben
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Grundsätze
- Anwendungsfälle
Judikatur
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Urteil vom 20.05.2020 (SB.2020.00019) (Steuererlass + Zumutbarkeit der Versilberung einer selbstbewohnten Liegenschaft)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:DienstbarkeitEinleitung: Dienstbarkeit / Dienstbarkeits...Autoren:ReservationsvertragEinleitung zum Reservationsvertrag in der ...Autoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREMAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / InventarAutoren:Nachbarrecht / Nachbarschaftsrec...Einleitung zum Thema Nachbarrecht / Nachba...Autoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab Plan
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht