Grundpfandrechte haben auf 2 Arten einen Bezug zu Steuern, einmal als Sicherstellungsmittel für die Steuerbehörden und einmal als Fremdfinanzierungsmittel, dessen Aufwand bei der Besteuerung von Einkommen und Vermögen abzugsfähig ist:
- Grundpfandrechte zur Sicherstellung von Steuern
- Anwendungsfälle
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Handänderungssteuer-Pfandrecht
- Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
- beim Bau
- Pfandrecht bezügl. Quartierplan
- Pfandrecht für Trottoirbeiträge
- bei der Finanzierung
- —
- bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
- Pfandrecht für Liegenschaftensteuer
- beim Verkauf bzw. Veräusserung
- Handänderungssteuer-Pfandrecht
- Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Grundsätze
- Mittelbare gesetzliche Grundpfandrechte
- Anwendungsfälle
- Besteuerung des Steuerpflichtigen aus grundpfandversicherten Baulandkrediten und Hypotheken
- Anwendungsfälle
- beim Kauf bzw. Erwerb
- siehe oben
- beim Bau
- Schuldzinsenabzug Baukredit (Baukreditzinsen)
- bei der Finanzierung
- Schuldzinsenabzug Baulanddarlehen (Einzelfallprüfung notwendig)
- bei der Nutzung bzw. beim Betrieb
- Schuldzinsenabzug aus Hypotheken (Hypothekarzinsen)
- Vorfälligkeitsentschädigung (Praxis kantonal unterschiedlich)
- beim Verkauf bzw. Veräusserung
- siehe oben
- beim Kauf bzw. Erwerb
- Grundsätze
- Anwendungsfälle
Judikatur
- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Urteil vom 20.05.2020 (SB.2020.00019) (Steuererlass + Zumutbarkeit der Versilberung einer selbstbewohnten Liegenschaft)
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