Unter dem Titel „Gesundheitsschutz“ sind zu beachten:
Grundlagen
- Arbeitsgesetz (ArG) und Verordnungen
- Wegleitungen des SECO
Aufgabenteilung
- Grundsatz
- Gesundheitsschutz ist primär Aufgabe des HOA-Arbeitgebers
- Praxis im Alltag
- Gemeinschaftsaufgabe von HOA-Arbeitgeber und HOA-Arbeitnehmer
- Berücksichtigung des Arbeitsplatzbeschriebs bzw. der individuellen Arbeitsform, auch zum Beispiel zusätzlich mobile Tätigkeit
- HOAG-Leistungen
- Arbeitgeber muss gestützt auf die Verordnung Gesundheitsvorsorge ArGV 3 die Vorkehren für die Leistungserbringung treffen
Gesundheitsrisiken
- Gefährdungslage im Home Office (und bei mobiler Berufstätigkeit)
- HOA birgt erfahrungsgemäss ein nur marginal höheres Risiko als die herkömmliche Büroarbeit
- Schutzmassnahmen
- Arbeitsbedingungen
- Grundsätzlich trifft den HOA-Arbeitgeber die Pflicht, alle Massnahmen zum Schutze der Gesundheit des HOA-Arbeitnehmers zu treffen; die Prinzipien sind:
- Notwendigkeit
- Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik
- Angemessenheit
- Grundsätzlich trifft den HOA-Arbeitgeber die Pflicht, alle Massnahmen zum Schutze der Gesundheit des HOA-Arbeitnehmers zu treffen; die Prinzipien sind:
- Einzelne Schutzmassnahmen
- Massgebend ist, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz bedingungslos eingehalten werden; im Einzelnen betrifft dies:
- Information des HOA-Arbeitnehmers
- Instruktion des HOA-Arbeitnehmers
- Beurteilung Arbeitsplatz-Situation
- Arbeitsbedingungen
- HOA-Arbeitsplatz
- Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen
- Überbeanspruchung
- usw.
- Arbeitsumgebung
- Licht
- Klima
- Lärm
- Arbeitsstoffe
- etc.
- Mobiliar
- Arbeitspult
- Bürostuhl
- Technisches Equipment
- Computer, insbesondere Bildschirm
- (ergonomische) Tastatur
- etc.
- HOA-Arbeitsplatz
- Massgebend ist, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz bedingungslos eingehalten werden; im Einzelnen betrifft dies:
- Arbeitsbedingungen
Literatur
- SECO-Wegleitungen I und II
Weiterführende Informationen
- Lebenswichtige Regeln | suva.ch
- Heimarbeitsvertrag
- Leitfaden für mobil-flexibles Arbeiten | iafob.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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