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Home-Office Arbeit

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Allgemeines BYOD / Arbeitnehmer-Infrastruktur

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Arbeitsraumkonzepte wie „Desk Sharing Modelle“ zielen auf eine bessere Bewirtschaftung der Büroimmobilien. Die Büroflächen-Ausweitung und –Reduktion an den Personalbestand verläuft wegen der festen Mietdauern und der Installationen meistens nicht kongruent zur Personalreduktion oder zum Personalausweitung. Das Home Office ist für die Arbeitsplatzbewirtschaftung und die Personalbestandsteuerung eine optimale Ergänzung. Aus all diesen Gründen fördern Unternehmen die Leistungserbringung im Home Office.

Die Leistungsverrichtung im Home Office verlangt eine mit einem Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber vergleichbare Arbeitsinfrastruktur. – Jemand muss die erforderlichen Arbeitsgeräte bereitstellen, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.

Bei einigen Arbeitgebern ist es üblich, dass der Arbeitnehmer bei der Home Office-Arbeit seine privaten Arbeitsgeräte für die beruflichen Zwecke einsetzen darf bzw. zu nutzen hat.

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