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Home-Office Arbeit

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Allgemeines BYOD / Arbeitnehmer-Infrastruktur

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Arbeitsraumkonzepte wie „Desk Sharing Modelle“ zielen auf eine bessere Bewirtschaftung der Büroimmobilien. Die Büroflächen-Ausweitung und –Reduktion an den Personalbestand verläuft wegen der festen Mietdauern und der Installationen meistens nicht kongruent zur Personalreduktion oder zum Personalausweitung. Das Home Office ist für die Arbeitsplatzbewirtschaftung und die Personalbestandsteuerung eine optimale Ergänzung. Aus all diesen Gründen fördern Unternehmen die Leistungserbringung im Home Office.

Die Leistungsverrichtung im Home Office verlangt eine mit einem Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber vergleichbare Arbeitsinfrastruktur. – Jemand muss die erforderlichen Arbeitsgeräte bereitstellen, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.

Bei einigen Arbeitgebern ist es üblich, dass der Arbeitnehmer bei der Home Office-Arbeit seine privaten Arbeitsgeräte für die beruflichen Zwecke einsetzen darf bzw. zu nutzen hat.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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