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Home-Office Arbeit

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BYOD-Verbot Arbeitgeber

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorsichtige Arbeitgeber verbieten HOA-Arbeitnehmern den Einsatz eigener Arbeitsgeräte, was einem sog. „BYOD-Verbot“ entspricht.

Das BYOD-Verbot beschlägt folgende sensitive Themen:

Voraussetzung

  • Der Arbeitgeber stellt selber die Home Office-Infrastruktur

Ziel des Arbeitgebers

  • Durch seine Bereitstellung der Arbeitsinfrastruktur will der Arbeitgeber allfällige Rechtsnachteile vermeiden

Rechtsnachteile bei BYOD

  • Kein Eigentum an den Arbeitsgeräten mit den darauf gespeicherten Geschäftsdaten
  • Kein Weisungsrecht, Privatnutzung zu verbieten
  • Erhöhte Gefährdung des Geschäftsgeheimnisses
  • Aussonderungsbedürftigkeit im allf. Privatkonkurs des Arbeitnehmers

BYOD-Risiken

  • Datenzugriff
    • Die Arbeitgeberdaten sind auf fremden Geräten gespeichert
  • Privatkonnektion
    • Registrierung, Telefonnummern und Zugangsdaten lauten auf den Arbeitnehmer
  • Erhöhtes Sicherheitsrisiko
    • Computerviren
    • Datenverlust
  • Erhöhtes Systemausfallrisiko
    • Leicht erhöhte Gefahr, dass bei einer Doppelnutzung (Privat + Geschäft) mehr technische Defekte und Systemausfälle entstehen können
  • Lizenzverfehlungen
    • Zu privaten Zwecken abonnierte Software darf meistens nicht geschäftlich genutzt werden

Vorsichtshalber ist das BYOD-Verbot verbindlich festzuhalten im:

  • HOA-Arbeitsvertrag
  • HOA-Reglement

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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