Vorsichtige Arbeitgeber verbieten HOA-Arbeitnehmern den Einsatz eigener Arbeitsgeräte, was einem sog. „BYOD-Verbot“ entspricht.
Das BYOD-Verbot beschlägt folgende sensitive Themen:
Voraussetzung
- Der Arbeitgeber stellt selber die Home Office-Infrastruktur
Ziel des Arbeitgebers
- Durch seine Bereitstellung der Arbeitsinfrastruktur will der Arbeitgeber allfällige Rechtsnachteile vermeiden
Rechtsnachteile bei BYOD
- Kein Eigentum an den Arbeitsgeräten mit den darauf gespeicherten Geschäftsdaten
- Kein Weisungsrecht, Privatnutzung zu verbieten
- Erhöhte Gefährdung des Geschäftsgeheimnisses
- Aussonderungsbedürftigkeit im allf. Privatkonkurs des Arbeitnehmers
BYOD-Risiken
- Datenzugriff
- Die Arbeitgeberdaten sind auf fremden Geräten gespeichert
- Privatkonnektion
- Registrierung, Telefonnummern und Zugangsdaten lauten auf den Arbeitnehmer
- Erhöhtes Sicherheitsrisiko
- Computerviren
- Datenverlust
- Erhöhtes Systemausfallrisiko
- Leicht erhöhte Gefahr, dass bei einer Doppelnutzung (Privat + Geschäft) mehr technische Defekte und Systemausfälle entstehen können
- Lizenzverfehlungen
- Zu privaten Zwecken abonnierte Software darf meistens nicht geschäftlich genutzt werden
Vorsichtshalber ist das BYOD-Verbot verbindlich festzuhalten im:
- HOA-Arbeitsvertrag
- HOA-Reglement
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.