Vorsichtige Arbeitgeber verbieten HOA-Arbeitnehmern den Einsatz eigener Arbeitsgeräte, was einem sog. „BYOD-Verbot“ entspricht.
Das BYOD-Verbot beschlägt folgende sensitive Themen:
Voraussetzung
- Der Arbeitgeber stellt selber die Home Office-Infrastruktur
Ziel des Arbeitgebers
- Durch seine Bereitstellung der Arbeitsinfrastruktur will der Arbeitgeber allfällige Rechtsnachteile vermeiden
Rechtsnachteile bei BYOD
- Kein Eigentum an den Arbeitsgeräten mit den darauf gespeicherten Geschäftsdaten
- Kein Weisungsrecht, Privatnutzung zu verbieten
- Erhöhte Gefährdung des Geschäftsgeheimnisses
- Aussonderungsbedürftigkeit im allf. Privatkonkurs des Arbeitnehmers
BYOD-Risiken
- Datenzugriff
- Die Arbeitgeberdaten sind auf fremden Geräten gespeichert
- Privatkonnektion
- Registrierung, Telefonnummern und Zugangsdaten lauten auf den Arbeitnehmer
- Erhöhtes Sicherheitsrisiko
- Computerviren
- Datenverlust
- Erhöhtes Systemausfallrisiko
- Leicht erhöhte Gefahr, dass bei einer Doppelnutzung (Privat + Geschäft) mehr technische Defekte und Systemausfälle entstehen können
- Lizenzverfehlungen
- Zu privaten Zwecken abonnierte Software darf meistens nicht geschäftlich genutzt werden
Vorsichtshalber ist das BYOD-Verbot verbindlich festzuhalten im:
- HOA-Arbeitsvertrag
- HOA-Reglement
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