Die Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer kann sich durch Übung (auch: Verkehrssitte) ergeben. Dabei kann in folgende zwei BYOD-Varianten differenziert werden:
Arbeitsmittel mit Persönlichkeitsbezug
- v.a. handwerklich tätige Berufsgruppen stellen ihre Berufswerkzeuge selber bereit
- meistens keine Home Office-Arbeiter, ausser Heimarbeiter
- Anwendungsfälle
- Köche
- Coiffeure
- Stuckateure
- Schauspieler für Strassenkleidung (vgl. BGE 42 II 144 ff.)
- Golflehrer (PGA Pro’s)
- usw.
Arbeitsmittel ohne Persönlichkeitsbezug
- Entwicklung einer Übung über die Zeit hinweg
- Anwendungsfall Home Office-Arbeit?
- Home Office auf Wunsch des Arbeitnehmers
- Ansicht in Unternehmen, dass der Arbeitnehmer, der zeitweise in Home Office-Arbeit tätig sein möchte, die HOA-Infrastruktur zu stellen habe
- Home Office auf Wunsch des Arbeitgebers
- Noch keine rechtlich verbindliche Übung ausmachbar
- Keine Judikatur
- Home Office auf Wunsch des Arbeitnehmers
Die Zukunft wird weisen, ob sich eine allfällige Übung entwickeln bzw. durchsetzen wird, wonach Home Office-Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer zu stellen sind.
Gesetzestexte
Art. 327 OR C. Pflichten des Arbeitgebers / VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen / 1. Arbeitsgeräte und Material
VI. Arbeitsgeräte, Material und Auslagen
1. Arbeitsgeräte und Material
1 Ist nichts anderes verabredet oder üblich, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die dieser zur Arbeit benötigt.
2 Stellt im Einverständnis mit dem Arbeitgeber der Arbeitnehmer selbst Geräte oder Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung, so ist er dafür angemessen zu entschädigen, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist.
Literatur
- Allgemein
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
- Übung
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
- STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 6 zu OR 327
Judikatur
- BGE 42 II 144 ff. (Schauspieler für ihre Strassenkleidung); unklar, ob diese Übung noch gilt
Weiterführende Informationen
- Vertragliche Abrede (BYOD-Klausel)
- Treuepflicht
Weiterführende Informationen
- All-in-one Serviced Office | businesscentre.ch