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Home-Office Arbeit

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Übung (Verkehrssitte)?

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer kann sich durch Übung (auch: Verkehrssitte) ergeben. Dabei kann in folgende zwei BYOD-Varianten differenziert werden:

Arbeitsmittel mit Persönlichkeitsbezug

  • v.a. handwerklich tätige Berufsgruppen stellen ihre Berufswerkzeuge selber bereit
  • meistens keine Home Office-Arbeiter, ausser Heimarbeiter
  • Anwendungsfälle
    • Köche
    • Coiffeure
    • Stuckateure
    • Schauspieler für Strassenkleidung (vgl. BGE 42 II 144 ff.)
    • Golflehrer (PGA Pro’s)
    • usw.

Arbeitsmittel ohne Persönlichkeitsbezug

  • Entwicklung einer Übung über die Zeit hinweg
  • Anwendungsfall Home Office-Arbeit?
    • Home Office auf Wunsch des Arbeitnehmers
      • Ansicht in Unternehmen, dass der Arbeitnehmer, der zeitweise in Home Office-Arbeit tätig sein möchte, die HOA-Infrastruktur zu stellen habe
    • Home Office auf Wunsch des Arbeitgebers
      • Noch keine rechtlich verbindliche Übung ausmachbar
      • Keine Judikatur

Die Zukunft wird weisen, ob sich eine allfällige Übung entwickeln bzw. durchsetzen wird, wonach Home Office-Arbeitsmittel vom Arbeitnehmer zu stellen sind.

Gesetzestexte

Literatur

  • Allgemein
    • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
  • Übung
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
    • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 6 zu OR 327

Weiterführende Informationen

  • Vertragliche Abrede (BYOD-Klausel)
  • Treuepflicht

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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