Hat der HOA-Arbeitnehmer aufgrund von BYOD (Bring Your Own Device) private Geräte im Einsatz oder kein gesicherter Zugang zum Geschäftssystem zur Verfügung, können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewisse IT- und datenschutz-rechtlich relevante Risiken entstehen.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat im Rahmen eines neuen Leitfadens die nachgenannten 8 wichtigsten Regeln die es ermöglichen sollen, den Schutz und die Sicherheit der Daten zu stärken, herausgearbeitet:
- Updates installieren
- Starke Passwörter verwenden
- Sichere Identifikation gewährleisten
- Geschäftliche Informationen und Personendaten schützen
- E-Mail sicher einsetzen
- Kommunikations-Tools gezielt auswählen
- Sich vor Phishing und anderen Bedrohungen schützen
- Datenverlust sofort melden
Vorsicht ist auch angebracht bei der Kommunikation vom und zum Home-Office, in Bezug auf Anbieter- bzw. Software-Auswahl und beim Einsatz von:
- Cloud- und Messenger-Diensten
- Video-Konferenzen
- Zoom
Acht zu geben haben alle Angehörigen berufsgeheimnis-geschützter Berufe und die Arbeitnehmer, die Geschäftsgeheimnisse ihrer Arbeitgeber besonders beachten haben.
Die Auswahl der Kommunikationsmittel, Kommunikationswege und Anbieter sind mit dem Arbeitgeber abzusprechen bzw. von diesem bestimmen zu lassen.
Literatur
- SECO, Arbeiten zu Hause – Homeoffice, Bern 2019, Weitere Punkte, „Umgang mit sensiblen Daten“, S. 13
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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