Die Home Office-Arbeit bedeutet – früher undenkbar – die Erledigung der Büro-Berufsarbeit im privaten Umfeld.
Leider zeigen sich die sachlichen und rechtlichen Implikationen des besonderen Arbeitsortes erst im Nachhinein. War der Arbeitnehmer des Vertrauens nicht wert, – mehr oder minder unkontrolliert – die Vertrauensarbeitszeit zu Hause abzuwickeln oder hat die Home Office-Tätigkeit IT- und Geheimnisrisiken mit finanziellen Folgen verwirklichen lassen.
Ein HOA-Reglement schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Zwar lassen sich durch HOA-Verträge oder HOA-Reglemente gewisse Rahmenbedingungen abstecken und Streitigkeiten entgegenwirken, absolut ausschliessen lassen sie sich nicht; findige HOA-Arbeitnehmer, denen – wie jedem Arbeitnehmer – eine Portion Vertrauensvorschuss gewährt werden muss, können sich in Ermessenbereichen oder unkontrollierbaren Sphären Freiraum verschaffen, der den Arbeitgeberinteressen widerspricht.
Hilfreich sind Feststellungen und Abreden – in schriftlicher Form – zu folgenden Themen:
- Arbeitszeiten etc.
- Höchstarbeitszeit bzw. Vertrauensarbeitszeit
- Pausen
- Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bei Überstunden und Überzeit
- Betriebsstörung
- Meldepflichten des Arbeitnehmers (Treuepflicht / Schriftformabrede)
- Organisatorische Vorkehren
- Verlegung der Tätigkeit in die Geschäftsräume des Arbeitgebers
- Verrichtung anderer, zB computer-unabhängiger Arbeiten
- Zutritt des Arbeitgebers zu den HOA-Räumlichkeiten
- Regelung der Massnahmen im Störungsfalle
- Kostenverteilung
- Kostenregelung für Arbeitsgeräte und (Büro-)Material
- Beschaffung bzw. Bereitstellung
- Unterhaltskosten
- Erneuerungskosten
- Auslagen (Spesen)
- Abrechnungs- und Nachweis-Modalitäten oder
- Pauschalierung
- Kostenregelung für Arbeitsgeräte und (Büro-)Material
- Rückkehrmodalitäten
- Abhängigmachung der Arbeitsleistung im privaten Umfeld vom Vorliegen
- bestimmter Voraussetzungen
- besonderer Umstände
- Veränderung familiärer Verhältnisse
- Wohnortwechsel
- Kurze Frist zur einseitigen Beendung
- analog Versetzung
- Bei Rückkehrweigerung Änderungskündigung unter Beachtung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist
- Rückgabepflichten Arbeitsmittel
- Vernichtung vertraulicher Dokumente
- Anpassung der Spesenpauschale
- Abhängigmachung der Arbeitsleistung im privaten Umfeld vom Vorliegen
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses, v.a. wenn eine Rückkehr in den Betrieb nicht mehr in Frage kommt
- Es gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts und zur Kündigung von Arbeitsverträgen
Diese Hinweise erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Regelungsbedarf orientiert sich immer am individuell konkreten Einzelfall.
Weiterführende Informationen
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- Homeofficeclub | homeofficeclub.ch