Anwendung der AGB-Regeln
Die Reglementsbestimmungen werden nach den Regeln, die für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt wurden, beurteilt:
- Ungewöhnlichkeitsregel
- Bestimmung, mit welcher nach dem Vertrauensprinzip nicht gerechnet werden musste
- Folge: Keine rechtsgültige Übernahme
- Umstrittene Klausel in den Vertragsverhandlung explizit behandelt oder bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages auf sie hingewiesen
- Folge: Verbindlichkeit, mit Beweislast des Arbeitgebers
- Bestimmung, mit welcher nach dem Vertrauensprinzip nicht gerechnet werden musste
- Unklarheitenregel
- Bestimmung mit unklarer Formulierung
- Folge: Bestimmung ist im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers auszulegen
- Bestimmung mit unklarer Formulierung
Literatur
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 2 zu OR 320
- PORTMANN WOLFGANG / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Schweizerisches Arbeitsrecht, 3. Auflage, Zürich / St. Gallen 2013, N 95
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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