Auf folgende Erfahrungspunkte ist zu achten:
- Reglement als Arbeitsvertrags-Bestandteil
- Bestandteilbildung des Home Office-Reglements im Arbeitsvertrag
- Rechtliche Bindung einer Globalübernahme nur bei Kenntnisnahme des Inhalts durch den Arbeitnehmer
- Rangordnung von Arbeitsvertrag + Reglement
- Vorrangklärung für den Fall von Widersprüchlichkeiten
- Vorrang des Arbeitsvertrags vor dem Home Office-Reglement
- Massgebende Reglements-Version
- Klärung der anerkannten Version, da Home Office-Reglemente oft an Bedürfnisse und Erfahrungen angepasst werden
- Unterzeichnung zu Gültigkeits- und Beweiszwecken
- Unterzeichnung des Home Office-Reglements durch Arbeitgeber und HOA-Arbeitnehmer
- Form
- Reglement-Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers
- Da der Arbeitgeber für die Kenntnisnahme des Reglements-Inhalts beweispflichtig ist, sollte er vom HOA-Arbeitnehmer den Empfang unterschriftlich bestätigen lassen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitgeberweisungenEinleitung zu ArbeitgeberweisungenAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten KündigungAutoren:Missbräuchliche KündigungEinleitung zur missbräuchlichen KündigungAutoren:MassenentlassungEinleitung zur MassenentlassungAutoren:ArbeitgeberhaftungEinleitung zur ArbeitgeberhaftungAutoren:Freelancer / Freier Mitarbeiter ...Einleitung zum Freelancer / Freien Mitarbe...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht