Bank (Kreditgeberin / Gläubiger)
- eine Bank
- mehrere Banken
- einfache Gesellschaft nach OR 530 ff.
- federführende Bank
- Stellvertreterin des Bankenkonsortiums
- Kontoführung
- = Syndikats- oder Konsortialbaukredit
Hypothekenschuldner (Kreditnehmer / Schuldner)
- Alleineigentümer als Schuldner
- natürliche Person
- juristische Person (AG, GmbH etc.)
- Personenmehrheit als Schuldner
- Gesamthandschafts-Gemeinschaft als Schuldner
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Solidarische Haftung (OR 143 ff.)
- Gesamthandschafts-Gemeinschaft als Schuldner
Weiterführende Informationen
Schuldner bei Personenmehrheiten
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Gemeinschaftliches Eigentum: Rechtsgemeinschaft-gemeinschaftliche-eigentuemer
- Exkurs: Miteigentümergemeinschaft | einfache-gesellschaft.ch
Stockwerkeigentum
- Zwar steht das gemeinschaftliche Gebäude im Miteigentum, die einzelne Stockwerkeinheit (Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück), kann seinerseits stehen im
- Alleineigentum
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Vgl. Stockwerkeigentum
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ReservationsvereinbarungEinleitung zur ReservationsvereinbarungAutoren:VormerkungenEinleitung zu den VormerkungenAutoren:Immobilienmaklerrecht / Maklerve...Einleitung zum Immobilienmaklerrecht / Mak...Autoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:GrundbuchrechtInhaltsverzeichnisAutoren:Immobilien TransaktionenEinleitung zu Immobilien Transaktionen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht