Allgemeines
Rechtsgeschäft unter Lebenden
Nach Vollzug des Rechtsgeschäfts unter Lebenden sind stehen folgenden Massnahmen an:
- Nach dem Tode des Veräusserers:
- Anrechnung unentgeltlicher Teil aus den lebzeitigen Rechtsgeschäften wie Erbvorbezug, gemischte Schenkung
- Verrechnung Erwerberdarlehen mit Erbteil des Erwerbers/Schuldners (ZGB 614)
- Bereinigung Ausgleichungsansprüche
- Bereinigung Herabsetzungsansprüche (zB aus pflichtteils-verletzender Schenkung)
- Erbteilung
- Vorbehaltsnutzungen: Löschung der Nutzniessungs- oder Wohnrechts-Dienstbarkeit im Grundbuch, falls der Ehepartner des ehem. berechtigten Veräusserers entweder nicht dienstbarkeitsberechtigt war oder vorverstorben ist
- ggf. Erbschaftssteuer-Deklaration
- Steuern:
- u.U. ergänzende Vermögensbesteuerung bei landw. Liegenschaften in der Bauzone
- Grundsteuerdeklaration bzw. Beantragung des Steueraufschubs
Rechtsgeschäft von Todes wegen
Der Vollzug von Testament und/oder Erbvertrag erfordert die üblichen Vollzugsmassnahmen:
- Testamentsvollstreckung
- Objektbewertung
- Bereinigung Ausgleichungsansprüche
- Bereinigung Herabsetzungsansprüche (zB aus Pflichtteil verletzender Erbeinsetzung oder Vermächtnis bzw. aus einem Teilungsverbot)
- Erbteilung
- ggf. Erbschaftssteuer-Deklaration
Weiterführende Informationen
» Erbrechtliche Ausgleichung und Herabsetzung
Veränderungen bei den persönlichen Verhältnissen
Allgemeines
Je nach Nachfolge-Variante können Veränderungen stattfinden oder neue Sachverhalte Rechte begründen bzw. Steuern auslösen
- Parteiveränderungen
- Rechtsverhältnisse
- Steuerfolgen
Parteiveränderungen
- Todesfall Veräusserer
- Todesfall Ehepartner des Veräusserers
- Scheidung des Erwerbers
- Todesfall des Erwerbers
- Veräusserung trotz Vorbehaltsnutzung
- usw.
Rechtsverhältnisse
- Wirkungsbeginn Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht » ggf. Ausübung durch den / die Berechtigten
- Gewinnrealisation des Erwerbsobjektes » Gewinnanteil zG Veräusserer oder zG der anderen Pflichtteilserben
- etc.
Steuerfolgen
- Weiterverkauf: Dahinfallen Steueraufschub und Realisation der latenten Steuern
- Landwirtschaftliche Liegenschaft mit Umnutzung: Ergänzende Vermögensbesteuerung zL Veräusserer oder dessen Erben
- usw.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.