Allgemeines
Rechtsgeschäft unter Lebenden
Nach Vollzug des Rechtsgeschäfts unter Lebenden sind stehen folgenden Massnahmen an:
- Nach dem Tode des Veräusserers:
- Anrechnung unentgeltlicher Teil aus den lebzeitigen Rechtsgeschäften wie Erbvorbezug, gemischte Schenkung
- Verrechnung Erwerberdarlehen mit Erbteil des Erwerbers/Schuldners (ZGB 614)
- Bereinigung Ausgleichungsansprüche
- Bereinigung Herabsetzungsansprüche (zB aus pflichtteils-verletzender Schenkung)
- Erbteilung
- Vorbehaltsnutzungen: Löschung der Nutzniessungs- oder Wohnrechts-Dienstbarkeit im Grundbuch, falls der Ehepartner des ehem. berechtigten Veräusserers entweder nicht dienstbarkeitsberechtigt war oder vorverstorben ist
- ggf. Erbschaftssteuer-Deklaration
- Steuern:
- u.U. ergänzende Vermögensbesteuerung bei landw. Liegenschaften in der Bauzone
- Grundsteuerdeklaration bzw. Beantragung des Steueraufschubs
Rechtsgeschäft von Todes wegen
Der Vollzug von Testament und/oder Erbvertrag erfordert die üblichen Vollzugsmassnahmen:
- Testamentsvollstreckung
- Objektbewertung
- Bereinigung Ausgleichungsansprüche
- Bereinigung Herabsetzungsansprüche (zB aus Pflichtteil verletzender Erbeinsetzung oder Vermächtnis bzw. aus einem Teilungsverbot)
- Erbteilung
- ggf. Erbschaftssteuer-Deklaration
Weiterführende Informationen
» Erbrechtliche Ausgleichung und Herabsetzung
Veränderungen bei den persönlichen Verhältnissen
Allgemeines
Je nach Nachfolge-Variante können Veränderungen stattfinden oder neue Sachverhalte Rechte begründen bzw. Steuern auslösen
- Parteiveränderungen
- Rechtsverhältnisse
- Steuerfolgen
Parteiveränderungen
- Todesfall Veräusserer
- Todesfall Ehepartner des Veräusserers
- Scheidung des Erwerbers
- Todesfall des Erwerbers
- Veräusserung trotz Vorbehaltsnutzung
- usw.
Rechtsverhältnisse
- Wirkungsbeginn Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht » ggf. Ausübung durch den / die Berechtigten
- Gewinnrealisation des Erwerbsobjektes » Gewinnanteil zG Veräusserer oder zG der anderen Pflichtteilserben
- etc.
Steuerfolgen
- Weiterverkauf: Dahinfallen Steueraufschub und Realisation der latenten Steuern
- Landwirtschaftliche Liegenschaft mit Umnutzung: Ergänzende Vermögensbesteuerung zL Veräusserer oder dessen Erben
- usw.