LAWINFO

Immobilienbesteuerung

QR Code

Schenkung / Vererbung von Immobilien

Rechtsgebiet:
Immobilienbesteuerung
Stichworte:
Besteuerung Immobilien, Immobilien versteuern, Immobilienbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) verpflichtet die Kantone auf folgenden Handänderungen keine Einkommens- und Grundstückgewinnsteuern zu erheben:

» Schenkung

» Erbvorbezug

» Erbfolge und Erbteilung

Überblick: Steuern bei Schenkung und Vererbung

Steuerhoheit

  • Kantone

Steuerobjekt

  • Vermögensanfall bzw. Zuwendung
  • Gemischte Schenkungen (teils unentgeltlich [zB Schenkung oder Erbvorbezug], teils entgeltlich [zB Schuldübernahme Hypothek oder Aufzahlung])
  • Steuerbefreiung: Gelegenheitsgeschenke

Steuersubjekt

  • Lebzeitiger Vermögensübergang
    • Beschenkter, Begünstigter (Erwerber)
  • Vermögensübergang von Todes wegen
    • Erben
    • Vermächtnisnehmer
  • Steuerbefreiung:
    • Gemeinwesen, gemeinnützige Institutionen
    • Ehegatten und Nachkommen

Steuerarten

  • Erbanfallsteuer (Besteuerung des Erbteils jedes Erben)
  • Nachlasssteuer (Besteuerung des hinterlassenen Vermögens des Erblassers)

Steuersätze

  • Kantonal unterschiedlich
  • Variante 1: Progressive Grundtarife je nach Höhe des Vermögensanfalls, teils nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Tarife
    • AG, GE, SO, VD, ZG
    • Einfache Steuer je nach Verwandtschaftsgrad mit Vielfachem multipliziiert: BL, BE, SH, UR und ZH.
  • Variante 2: Proportionaler Tarif abgestuft nach Verwandtschaftsgrad
    • in der Basisform ohne Zuschläge: AR, AI, FR, NE, NW, OW, SG und VS
    • Zuschläge je nach Höhe des Vermögensanfalls: BS, GL, LU und TG
  • Kanton Schwyz erhebt weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftssteuer

Steuerbemessungsgrundlage

  • Bewertungszeitpunkt
    • Schenkung, Erbvorbezug oder Todeszeitpunkt
  • Bewertung
    • Verkehrswert der Nachlassgegenstände
    • Allg. Immobilien: Richtlinien für formelmässige Bewertung; landwirtschaftliche Liegenschaften: Ertragswert

Steuerbezug

  • Inventarisation (Nachlassinventar)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.