Veränderte Verhältnisse und unterlassene Dokumentierung der Berechnungsmethode. Dies ist meistens der Zündstoff für Konkubinatsstreitigkeiten.
Wie wurde die Alimentierung der Beiträge an die Lebenshaltungskosten festlegt und bemessen:
- nach Verursacherprinzip?
- nach Leistungsfähigkeit?
- nach anderen Kriterien und wenn ja, nach welchen?
Erschwerend können sich auswirken:
- Ein oder beide Partner befassten sich zu wenig mit der Festsetzung der Beitragspflicht
- Ein weniger leistungsfähiger Partner passte sich dem Lebensstandard des leistungsfähigeren an, obwohl die Beitragsleistungen nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, sondern nach dem Verursacherprinzip bestimmt wurden
- Veränderte Verhältnisse
- Einkommensrückgang eines oder beider Partner
- Arbeitslosigkeit eines Partners
- Arbeitsunfähigkeit eines Partners
- Berufsaufgabe eines Partners zur Kinderbetreuung
- Änderung der Arbeits- und Haushalt-Pensen der einzelnen Partner ohne Einigung über die Änderung des finanziellen Beitrags
- Zahlungsunfähigkeit eines Partners
- Fehlende Bereitschaft des einen Partners, seine Beiträge den veränderten Verhältnissen des anderen Partners anzupassen
- fehlende Kompromissbereitschaft lässt auf ein Partnerschaftsproblem schliessen, bei welchem der sich foutierende Partner
- nichts mehr in die Beziehung investieren will bzw.
- dadurch die Auflösung der Beziehung provozieren will bzw.
- sich mental aus der Beziehung bereits verabschiedet hat.
- fehlende Kompromissbereitschaft lässt auf ein Partnerschaftsproblem schliessen, bei welchem der sich foutierende Partner
In solchen Situationen leistet ein Budget wertvolle Dienste, auch zur Konsensfindung unter den Lebenspartnern.
Nur über das Zahlenmaterial und die einzelnen Einnahmen- und Ausgaben-Positionen lassen sich Lösungen finden (Beitragsherabsetzung, Beitragssistierung). – Das Aufkumulieren von Beitragsschulden und die damit einhergehende Gläubiger-/Schuldnerstellung der Partner ist für das Beziehungsverhältnis selten förderlich.