Mietzins / Kündigung:
Der mietende Partner hat gegenüber dem vermietenden Partner eine Stellung wie ein anderer Mieter auch. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts in allen Belangen. Unbeachtlich ist, wenn der Wohnraum zu einem sehr günstigen Preis überlassen wird.
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Situation bei Trennung:
Der Eigentümer muss dem mietenden Partner formell kündigen und dabei die Vorschriften des OR und des jeweiligen Mietvertrages beachten. Dem mietenden Partner stehen alle Schutzrechte des OR zu (Anfechtungs-, Erstreckungsmöglichkeit).
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