Checkliste «Vorgaben für einen Sozialplan
«Vorgaben für einen Sozialplan»
Zum Thema Sozialplan ist folgendes festzustellen:
- Der Sozialplanpflicht ist nur für den Fall einer Massenentlassung gesetzlich vorgesehen.
- Ohne Massenentlassung besteht keine Sozialplanpflicht.
- Ein Sozialplan wird von Grossunternehmen oft gewährt
- fakultativ
- aufgrund GAV
- zur Vermeidung von Härtefällen
- Ein Sozialplan muss finanziert werden (können).
- Ein Sozialplan darf – ohne Sozialplanpflicht – bei Überschuldungsgefahr wegen seiner Anfechtbarkeit (SchKG 285 ff.) nicht geschlossen werden
- Ein Sozialplan darf nicht nur Imagepapier sein, sondern soll den zu entlassenden Mitarbeitern die wirtschaftlichen und/oder persönlichen Nachteile der Entlassung mildern.
Checkliste «Agenda für einen Sozialplan»
Agenda für einen Sozialplan
- Geltungsbereich
- Räumlich
- Sachlich
- Persönlich
- Zeitlich
- Arbeitsplatzsicherung/-vermittlung
- Arbeitszeitreduzierung/Arbeitszeitmodelle
- Teilzeitarbeit
- Kurzarbeit
- Frühpensionierung
- Interne und externe Stellenvermittlung
- Outplacement
- care teams
- Fort-/Weiterbildung und Umschulung
- Anspruch
- Art der zulässigen Massnahmen
- Freistellung
- ev. Rückerstattung bei vorzeitigem Austritt
- Lohnsicherung/Zahlungen
- Abfindung
- Abgangsentschädigung
- Entlassungsentschädigung
- Sonderzahlungen
- Kostenersatz Umzugskosten
- Härtefonds
- Antrag
- Bewilligungsverfahren
- Entscheid
- Rechtsmittel
- Beendigungsvereinbarungen
- Freistellung
- Aufhebungsvereinbarung
- Konkurrenzverbot
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsbestätigung
- Arbeitszeugnis
- Inhalte
- Zustellungszeitpunkt
- Wiedereinstellung
- Frist
- Personalauswahl
- Rückzahlung von Abfindungen
- Wiedereinstellung
- Nahtlose Ersatzstelle
- Kürzung
- Verwendung
- Schriftformabrede
- Inkrafttreten
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- ev. Schiedsklausel
- Salvatorische Klausel
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