LAWINFO

Vormerkungen

QR Code

Bauhandwerkerpfandrecht

Rechtsgebiet:
Vormerkungen
Stichworte:
Vormerkung, Vormerkungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Vorläufige Eintragung eines Pfandrechts der Handwerker und Unternehmer, die auf einem Grundstück Material und / oder Arbeit geliefert haben, durch superprovisorische Anordnung des zuständigen Gerichts

Grundlage

Vertrag (Rechtsverhältnis)

  • Werkvertrag (obligatorischer Anspruch)

Vormerkungsgrundlage

Entweder Grundeigentümeranmeldung oder superprovisorische Anordnung des Gerichts

  • Grundeigentümeranmeldung
    • Abrede zwischen Bauherr (Grundeigentümer) und Unternehmer über die Errichtung einer Bauhandwerkerhypothek, in Form einer Grundpfandverschreibung (Kapitalhypothek) / selten
    • Der Grundeigentümer meldet zugunsten des Unternehmers die Eintragung einer Grundpfandverschreibung (Kapitalhypothek) ins Grundbuch an / selten
  • superprovisorische vorläufige Anordnung des Gerichts
    • = vorsorgliche Massnahme ohne Anhörung der Gegenpartei (Grundeigentümer)
    • Glaubhaftmachung
      • Das Gericht kann die Vorläufige Eintragung nur anordnen, wenn dem Ansprecher die Glaubhaftmachung seines Anspruches und dessen Gefährdung gelingt
      • Das Gericht prüft summarisch und sollte die V.E. nur verweigern, wenn der behauptete Anspruch auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts offensichtlich nicht gegeben ist
  • vorläufige Anordnung des Gerichts
    • Frist zur Stellungnahme an den Grundeigentümer und Vormerkungsfrist
      • Das Gericht wird bei Gutheissung der superprovisorischen vorsorglichen Massnahme anordnen:
        • Eine Frist an den Grundeigentümer zur Stellungnahme auf das Begehren des Bauhandwerkers
        • Eine Befristung der „V.E.-Vormerkung“ bis zum Eintritt des Endentscheids betreffend definitive Eintragung des behaupteten dinglichen Rechts
    • Bestätigung der superprovisorischen Anordnung
      • Endet die Stellungnahme des Grundeigentümers bzw. das provisorische Verfahren ohne Einigung und ohne Sicherheitssurrogat (Kaution, Bankbürgschaft o.ä.), so setzt das zuständige Gericht dem Bauhandwerker eine Frist zur Anhängigmachung des Schlichtungsverfahrens bei natürlichen (Privat-)Personen oder bei Handelsgerichtszuständigkeit zur Direktklage
    • Vgl. ferner Eintragung im Grundbuch
  • Siehe ferner: VORLÄUFIGE EINTRAGUNGEN-Vormerkungs-Voraussetzungen

Vormerkungsdauer

  • max. bis zur definitiven Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes als Grundpfandverschreibung (Kapitalhypothek) im Grundbuch

Vormerkungswirkung

Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.